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Frédéric Steinfels

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Dominik Krüger

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Hasib Esmati

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Die Solid Garantieverlängerungen und Servicepakete

Mit den Garantieverlängerungen von Solid können Sie so gut wie jedes elektronische Produkt versichern. Das zu versichernde Produkt zwei Jahre Herstellergarantie haben. Geräte, die ausserordentlichen Risiken ausgesetzt sind, wie Drohnen, lassen sich nicht versichern.

Die Leistungen der Solid Garantieversicherung:

  • Die Solid Garantieversicherung verlängert die Herstellergarantie auf sechs Jahre. Es gelten die selben Garantieausschlüsse wie bei der Herstellergarantie.
  • Ersatzgeräte: Wir verleihen kostenlose Ersatzgeräte soweit vorhanden. Bitte Fragen Sie an, da dieses Angebot nur für unser Kernsortiment möglich ist.
  • Postversand: Produkte, die sich für den Postversand eignen, werden von Ihnen an die entsprechende Servicestelle eingesandt. Wir erstatten die Frachtkosten.
  • Camion: Produkte, die zu gross oder zu schwer sind für den Postversand, werden von unserem Spediteur bei Ihnen abgeholt. Die Ware muss verpackt sein. Der Abholungsort muss regulär befahrbar sein.
  • Service vor Ort: Produkte, die wir bei Ihnen fest installiert haben, werden von uns bei Ihnen demontiert, eingesandt und wieder montiert. Ab 20km Anfahrt verrechnen wir die Wegpauschale. Die Arbeitszeit ist beschränkt auf je 15 Minuten.
  • Sollten wir als Händler nicht mehr in der Lage sein, Ihren Garantieanspruch abzuhandeln, dann hilft Ihnen Solid direkt weiter.

Haftungseinschränkungen und nicht gedeckte Schäden:

  • Bei Totalschaden erschlischt die Police. Für das neue Gerät muss eine neue Police abgeschlossen werden.
  • Die Ware muss sich in der Schweiz und des Fürstentum Lichtensteins befinden und befunden haben.
  • Die Ware muss über eine ein oder zweijährige Herstellergarantie verfügen. Teile oder Produkte die davon ausgenommen sind, sind auch nicht durch die Solid Garantie versichert.
  • Dies betrifft Lebensmittel, Leuchtmittel, Projektorlampen, Verbrauchsmaterial und Verschleissmaterial sowie Toner, Kühlmittel, Löschmittel, Farbbänder, Filter, Filme, Datenträger, Batterien, Mäuse, Anschlusskabel, Schläuchen, Taschen, Riemen. Kurzum alles was eine beschränkte Lebenszeit hat oder erfahrungsgemäss mehrfach ausgewechselt werden muss.
  • Bedienungsfehler und Fehler die durch befolgen der Bedienungsanleitung behoben werden können.
  • Software Updates ohne Schaden am Fernseher, Senderlisten anpassen oder aufsetzen.
  • Schäden durch Fremdeingriffe, unsachgemässe Behandlung, Bedienung, Pflege oder Wartung.
  • Fehler die sich durch Reinigung beheben lassen.
  • Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
  • Transportschäden. Der Transport in und zur Servicestelle ist durch unsere Transportversicherung gedeckt.
  • Schäden von geringem Ausmass (Schrammen, Kratzer), die den Gebrauch des Gerätes nicht beeinträchtigen.
  • Schäden die schon von einer anderen Versicherung oder Garantie gedeckt sind.
  • Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen und radioaktive Strahlung.
  • Fehlfunktionen in Softwareprodukten, Datenverlust, Hackerangriffe und Virenschäden.

Selbstbehalte:
  • Keine.

Pflichten des Käufers bei der Garantieeinforderung

  • Servicestellen können ändern. Der Kunde fragt im Schadensfall die aktuelle Servicestelle per email bei uns an.
  • Es gelten die Bedingungen unter Verpackung.
  • Es gelten die Bedingungen unter Herstellergarantie.
  • Eine schriftliche Fehlerbeschreibung muss beiligen. Der Fehler muss nachvollziehbar sein.
  • Eine Kopie der Kaufquittung muss beiliegen.
  • Der Kunde muss seinen Anspruch schriftlich formulieren: Reparatur auf Garantie sowie Rücksendung der Ware an seine eigene Adresse.
  • Die Ware muss direkt an die vom Verkäufer mitgeteilte Servicestelle geschickt werden. Andernfalls werden die Weiterleitungskosten verrechnet.
  • Im Falle einer begründeten Garantieablehnung kann ein Kostenvoranschalg verrechnet werden. Üblicherweise in der Höhe von 100 bis 200 CHF. Der Käufer ist damit einverstanden.
  • Transporthindernisse können verrechnet werden. Beispielsweise Elektrotaxi, Seilbahn, Helikopter, allgemeine Unerreichbarkeit der Örtlichkeit für normale Lastwagen.

Schadensfall: Während der Herstellergarantieperiode entscheidet die Servicestelle über Austausch, Reparatur oder Gutschrift. Danach entscheidet der Händler. Der Kunde kann jedoch seine Wünsche anbringen; auch was ein mögliches Ersatzgerät betrifft. Ist das Gerät irreparabel und nicht mehr aufzutreiben und lässt sich kein zumutbares Ersatzgerät finden, dann wird der Kaufpreis gutgeschrieben. Verlangt der Kunde eine Rückzahlung, dann erlauben wir uns 10% des Kaufpreises pro angebrochenem Nutzungsjahr abzuziehen.


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